Info
Honorarbasis: €120.- / 50 min.
Eine kostenfreie Terminabsage oder Terminverschiebung ist bis spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin möglich.
Möglichkeiten der Kostenerstattung:
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Die ÖGK erstattet €31,50.- pro Stunde bei krankheitswertiger Störung und ärztlicher Überweisung.
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Die SVS erstatten €45.- pro Stunde (BVAEB: €42,40.- pro Stunde) bei krankheitswertiger Störung und ärztlicher Überweisung.
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volle Kostenübernahme durch die Opferschutzstelle des Landes Vorarlberg (bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg) für Betroffene von Gewalt bzw. sexuellem Mißbrauch, der in öffentlichen oder privaten Institutionen des Landes Vorarlberg bzw. von diesen vermittelten Pflegeverhältnissen stattgefunden hat
- volle Kostenübernahme durch das Land Vorarlberg bei Zuweisung durch die pro mente-v Beratungsstellen Kinder und Jugend Oberland bzw. Unterland